ZFBB

ZFBB

Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen für den Klagenfurt Airport – Auszug:

Gebühren

Flugabgabe

gemäß dem Bundesgesetz mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz § 10 Abs 3 und 4), ist der Luftfahrzeughalter verpflichtet, die für ein Kalendermonat zusammengefassten Daten sowohl an das Finanzamt als auch dem Flugplatzbetreiber zu melden.

Diese Meldung hat der Luftfahrzeughalter spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, folgenden Kalendermonats dem Betreiber des inländischen Flughafens, von dem aus er im betreffenden Zeitraum die jeweiligen Abflüge durchgeführt hat, zu übermitteln.

Um den Aufwand für diese Verpflichtung für die Fluglinien und Luftfahrzeughalter so gering wie möglich zu halten, stellt der Airport Klagenfurt nachfolgendes Webportal zur Verfügung: flugabgabe.reg-airports.at/klu

Jene BenutzerInnen, die noch keine Login Daten haben, wenden sich bitte direkt an das General Aviation Center unter: gac@airport-klagenfurt.at

 

Nutzerausschuss

Der Nutzerausschuss nimmt die im Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz und Flughafenentgeltgesetz betreffenden Aufgaben in Hinblick auf den Airport Klagenfurt wahr. Der Ausschuss, bestehend aus den Nutzern des Vorjahres (gemäß der anteiligen Verkehrseinheiten gem. FEG), findet zumindest einmal jährlich statt und befasst sich mit den Entgelten bzw. Entgeltänderungen des nächsten Jahres.